Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrechtund Medizinrecht in Osnabrück 

Wettbewerbsverbot

Nach § 60 HGB besteht für den Handlungsgehilfen ein gesetzliches Wettbewerbsverbot.

 

Er darf ohne Einwilligung des Geschäftsherrn weder ein Gewerbe betreiben, noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.

 

Ein solches Wettbewerbsverbot besteht in entsprechender Anwendung auch für jeden Arbeitnehmer.

Für die Zeit nach Bestehen des Arbeitsverhältnisses kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Es ist zu prüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit eingehalten sind.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Martin Hegge
Große Str. 37-38
49074 Osnabrück

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

0541-20008111

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Martin Hegge