Der Arbeitnehmer erhält für seine Arbeit ein Arbeitsentgelt; dieses ist von dem Arbeitgeber zu zahlen.
Das Arbeitsentgelt der Arbeiter wurde früher als Lohn bezeichnet, das der Angestellten als Gehalt. Für das Arbeitsentgelt wird
regelmäßig eine Abrechnung erteilt.
Neben der Vergütung in Geld wird die Leistung gelegentlich auch durch Sachbezüge vergütet, etwa bei Dienstwagennutzung.
Seit Beginn der Jahres 2015 besteht ganz überwiegend ein Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn.