Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrechtund Medizinrecht in Osnabrück 

Lohn / Gehalt

Der Arbeitnehmer erhält für seine Arbeit ein Arbeitsentgelt; dieses ist von dem Arbeitgeber zu zahlen.

 

Das Arbeitsentgelt der Arbeiter wurde früher als Lohn bezeichnet, das der Angestellten als Gehalt. Für das Arbeitsentgelt wird regelmäßig eine Abrechnung erteilt.

 

Neben der Vergütung in Geld wird die Leistung gelegentlich auch durch Sachbezüge vergütet, etwa bei Dienstwagennutzung.

 

Seit Beginn der Jahres 2015 besteht ganz überwiegend ein Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Martin Hegge
Große Str. 37-38
49074 Osnabrück

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

0541-20008111

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Martin Hegge