Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Nebentätigkeit

Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitnehmer grundsätzlich neben seinem Hauptarbeitsverhältnis ausüben.

 

Einer Genehmigung hierzu bedarf es nur, wenn dieses arbeitsvertraglich vereinbart ist; der Arbeitnehmer darf jedoch in der Regel keine Konkurrenztätigkeit ausüben und in Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber treten.

 

Auch darf das Hauptarbeitsverhältnis hierdurch nicht vernachlässigt werden; dann können arbeitsrechtliche Folgen wie Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung die Folge sein.

 

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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