In der Personalakte sind Urkunden und sonstige Unterlagen zusammengefasst, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, etwaige Abmahnungen.
Für den Arbeitnehmer besteht grundsätzlich ein Einsichtsrecht in die Personalakten; dieses ist etwa in § 83 Abs. 1 BetrVG geregelt.