Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Betriebsübergang

Nach § 613 a BGB tritt ein neuer Inhaber eines Betriebes in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, wenn der Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ihn übergeht.

 

Wo ein solcher Betriebsübergang vorliegt, ist an den

Umständen des Einzelfalles zu prüfen.

 

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich wegen eines Betriebsüberganges ist in der Regel unwirksam.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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