Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Haftung / Arbeitnehmerhaftung

Der Arbeitnehmer wird in der Regel auf Anweisung des Arbeitgebers tätig und kann die Umstände seiner Tätigkeit oft nicht beeinflussen; zudem besteht zwischen Haftungsrisiko und Gehalt oft ein Mißverhältnis. Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht daher eine Haftungsbeschränkung, wobei sich im wesentlichen folgende Haftungsregeln ergeben:

 

Die Haftung entfällt bei leichtester Fahrlässigkeit; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gequotelt; bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll.

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