Der Arbeitnehmer wird in der Regel auf Anweisung des Arbeitgebers tätig und kann die Umstände seiner Tätigkeit oft nicht beeinflussen; zudem besteht zwischen
Haftungsrisiko und Gehalt oft ein Mißverhältnis. Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht daher eine Haftungsbeschränkung, wobei sich im wesentlichen folgende Haftungsregeln
ergeben:
Die Haftung entfällt bei leichtester Fahrlässigkeit; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gequotelt; bei
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer in der Regel voll.