Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch privat-rechtlichen Vertrag. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Leistung von Arbeit entsprechend der Weisung des Arbeitsgebers; der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

Die Schutzrechte für den Arbeitnehmer ? den Inhalt des Arbeitsvertrages allerdings vielfach ein. Häufig wird auf Tarifverträge Bezug genommen oder auf Betriebsvereinbarungen.

 

Geregelt werden die Details des Arbeitsverhältnisses.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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