Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Provision

Unter Provision versteht man eine Erfolgsvergütung, die für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen für den Arbeitgeber mit Dritten gezahlt wird.

 

Die gesetzlichen Regelungen finden sich für den Handelsvertreter hierzu in § 84 ff. HGB (Handelsgesetzbuch). Regelmäßig wird ein Grundgehalt gezahlt und eine Vereinbarung zur Provision getroffen.

 

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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