Unter Provision versteht man eine Erfolgsvergütung, die für die Vermittlung oder den Abschluss von Verträgen für den Arbeitgeber mit Dritten gezahlt wird.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich für den Handelsvertreter hierzu in § 84 ff. HGB (Handelsgesetzbuch). Regelmäßig wird ein Grundgehalt gezahlt und eine
Vereinbarung zur Provision getroffen.