Viele arbeitsgerichtliche Verfahren werden durch Vergleich beendet.
Nach § 779 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens
beseitigt wird.
In dem arbeitsgerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren wird regelmäßig über die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die
Abfindung, das Zeugnis und die restliche Vergütung eine Regelung getroffen.