Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Vergleich

Viele arbeitsgerichtliche Verfahren werden durch Vergleich beendet.

 

Nach § 779 BGB ist ein Vergleich ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.

 

In dem arbeitsgerichtlichen Vergleich im Kündigungsschutzverfahren wird regelmäßig über die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Abfindung, das Zeugnis  und die restliche Vergütung eine Regelung getroffen.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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