Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt sich im Hinblick auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Dieses deshalb, weil unabhängig vom Ausgang des
Rechtstreites in I. Instanz die Rechtsanwaltskosten von demjenigen zu zahlen sind, der den Rechtsanwalt beauftragt.
Ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner entsteht in I. Instanz nicht. Voraussetzung für einen Eintritt der Rechtsschutzversicherung ist, dass ein Versicherungsfall
vorliegt; dieses ist regelmäßig erst dann der Fall, wenn eine Vertragsverletzung der Gegenseite infrage steht.