Gemäß § 109 GewO bzw. § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, das sich
über Dauer und Art der Tätigkeit verhält. Der Arbeitnehmer kann aber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Auskunft über seine Führung und Leistung gibt.
Es handelt sich bei dem Anspruch auf Zeugniserteilung um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, wobei gegebenenfalls Ausschlussfristen zu beachten
sind.