Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrechtund Medizinrecht in Osnabrück 

Arbeitszeugnis

Gemäß § 109 GewO bzw. § 630 BGB hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In jedem Fall besteht ein Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis, das sich über Dauer und Art der Tätigkeit verhält. Der Arbeitnehmer kann aber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, das Auskunft über seine Führung und Leistung gibt.

 

Es handelt sich bei dem Anspruch auf Zeugniserteilung um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, wobei gegebenenfalls Ausschlussfristen zu beachten sind.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Martin Hegge
Große Str. 37-38
49074 Osnabrück

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

0541-20008111

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Martin Hegge