Mobbing ist kein feststehender Rechtsbegriff. Verstanden wird hierunter nach der Rechtsprechung das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von
Arbeitnehmern.
Dieses kann von Kollegen, aber auch vom Arbeitgeber erfolgen. Es ist dann zu prüfen, ob wegen der Verletzung des Arbeitsvertrages oder des allgemeinen
Persönlichkeitsrechtes Unterlassungsansprüche oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
Zu beachten ist, dass sich die Beweissituation häufig als äußerst schwierig darstellt.