Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet anders als ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, durch Zeitablauf.
Für Arbeitsverträge, die auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, in dem die Voraussetzungen für eine wirksame
Befristung geregelt sind. Dort ist etwa geregelt, ob die Befristung ohne sachlichen Grund möglich ist oder ob eine längere Befristung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes wirksam ist.