Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Abmahnung

Wenn eine verhaltensbedingte außerordentliche oder ordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll, ist regelmäßig eine vorausgehende Abmahnung erforderlich, soweit nicht ein besonders schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt.

 

Es muss ein konkretes Fehlverhalten abgemahnt werden. Der Arbeitnehmer kann zur Abmahnung eine Gegendarstellung erstellen; er kann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen und dieses auch klageweise durchsetzen.

 

Voraussetzung ist, dass die Abmahnung zu Unrecht ergangen ist.

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