Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Rufbereitschaft

Unter Rufbereitschaft versteht man allgemein die Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich außerhalb seiner Arbeitszeit auf Abruf zur Aufnahme der Arbeit bereitzuhalten.

 

Er kann sich in der Zeit des Rufbereitschaftsdienstes an einem beliebigen Ort aufhalten, muss jedoch ständig erreichbar und einsatzbereit sein.

 

Die Verpflichtung, eine Rufbereitschaft zu übernehmen, bedarf einer arbeitsrechtlichen Grundlage. Sie ist regelmäßig besonders zu vergüten.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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