Das Insolvenzverfahren ist ein Verfahren, in dem regelmäßig ein überschuldeter Betrieb abgewickelt wird.
Regelmäßig übernimmt der Insolvenzverwalter die Rolle des Arbeitgebers. Nach § 113 Insolvenzordnung (InsO) besteht ein besonderes Kündigungsrecht im
Insolvenzverfahren.