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und Medizinrecht in Osnabrück
Abfindung
Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gibt es nach deutschem Recht
nicht nur ausnahmsweise. Regelmäßig werden Abfindungen bei Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches vereinbart, also etwa bei Durchführung eines
Kündigungsschutzprozesses oder vorher. Die Höhe der Abfindung hängt im wesentlichen von den Aussichten im Prozess und dem Verhandlungsgeschick ab.
Regelmäßig wird bei den Verhandlungen von einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen, wobei jedoch die Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend
sind. Eine Festsetzung der Abfindung durch das Gericht findet lediglich bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz statt, wenn eine Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.
In Sozialplänen werden häufig Abfindungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter festgelegt.