Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrechtund Medizinrecht in Osnabrück 

Abfindung

Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gibt es nach deutschem Recht nicht nur ausnahmsweise. Regelmäßig werden Abfindungen bei Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches vereinbart, also etwa bei Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses oder vorher. Die Höhe der Abfindung hängt im wesentlichen von den Aussichten im Prozess und dem Verhandlungsgeschick ab.

 

Regelmäßig wird bei den Verhandlungen von einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr ausgegangen, wobei jedoch die Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend sind. Eine Festsetzung der Abfindung durch das Gericht findet lediglich bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz statt, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

 

In Sozialplänen werden häufig Abfindungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter festgelegt.

 

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

Hier finden Sie uns

Rechtsanwalt Martin Hegge
Große Str. 37-38
49074 Osnabrück

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 

 

0541-20008111

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Martin Hegge