Arbeitsrecht & Medizinrecht in Osnabrück
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Osnabrück
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Probezeit

Während der Probezeit sollen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer darüber klar werden, ob sie auf Dauer zusammenarbeiten wollen.

 

Es kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbart werden; nach § 622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

Rechtsanwalt Martin Hegge - Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht

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Rechtsanwalt Martin Hegge
Große Str. 37-38
49074 Osnabrück

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Rufen Sie einfach an unter 

 

0541-20008111

 

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