Während der Probezeit sollen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer darüber klar werden, ob sie auf Dauer zusammenarbeiten wollen.
Es kann eine Probezeit von bis zu 6 Monaten vereinbart werden; nach § 622 Abs. 3 BGB kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen
gekündigt werden.