Eine Nebentätigkeit kann der Arbeitnehmer grundsätzlich neben seinem Hauptarbeitsverhältnis ausüben.
Einer Genehmigung hierzu bedarf es nur, wenn dieses arbeitsvertraglich vereinbart ist; der Arbeitnehmer darf jedoch in der Regel keine Konkurrenztätigkeit ausüben und
in Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber treten.
Auch darf das Hauptarbeitsverhältnis hierdurch nicht vernachlässigt werden; dann können arbeitsrechtliche Folgen wie Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung die
Folge sein.