Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen von wesentlicher Bedeutung, weil er für sie die Grundlage ihrer Existenz bildet. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
stellt einen gravierenden Einschnitt dar.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist daher regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich; sie ist an die Schriftform gebunden. Häufig greift das
Kündigungsschutzgesetz zum Schutze des Arbeitnehmers ein, aber auch Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz sowie weitere gesetzliche Schutzvorschriften sind zu berücksichtigen.
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, binnen einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gegen die Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage vor dem
Arbeitsgericht zu erheben. Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da sonst die Kündigung regelmäßig nicht mehr angegriffen werden kann. Die Erhebung von Kündigungsschutzklagen vor sämtlichen
Arbeitsgerichten gehört zu meinem Tätigkeitskreis.
Neben der Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses wird die außergerichtliche Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesucht. Ziel eines
Kündigungsschutzverfahrens kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung sein; Ziel eines solchen Verfahrens kann aber auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
sein.
Wichtig ist, dass kurzfristig gehandelt wird, so dass auch kurzfristig, soweit nötig noch am gleichen Tag ein Besprechungstermin durchzuführen ist.