Bei einem Anspruch aus betrieblicher Übung führt ein tatsächliches, wiederkehrendes Verhalten des Arbeitgebers dazu, dass ein Anspruch auf die entsprechende Leistung
auch in Zukunft besteht.
Dieses kann etwa bei der wiederholten Zahlung von Weihnachtsgeld geschehen, wobei es jedoch auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.