Unter Überstunden versteht man eine Mehrarbeit des Arbeitnehmers, die über die in seinem Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeit hinausgeht.
Wenn hierfür nicht eine besondere Vergütung vereinbart ist, gilt die übliche Vergütung. Regelmäßig müssen Überstunden angeordnet sein oder gebilligt oder geduldet
sein.