Herzlich willkommen auf den Seiten der Rechtsanwaltskanzlei Martin Hegge
- Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht –
Am Anfang des Mandatsverhältnisses steht in der Regel die gemeinsame Erfassung des Sachverhaltes und der sich daraus ergebenden Beurteilung der Rechtslage. Es wird herausgearbeitet, welche Rechte und Pflichten sich aus dem bestehenden Rechtsverhältnis ergeben und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Rechte durchzusetzen.
Ich führe sowohl außergerichtliche Vertretungen durch, als auch Gerichtsverfahren.
Im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung stehen Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Lohn und Gehalt, Wettbewerbsverbot und Schadensersatz. Einen weiteren wesentlichen Teil der Beratungstätigkeit stellt die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen dar. Hierzu zählen auch, wegen meiner weiteren Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsverträge aus dem medizinischen Bereich.
Die Vorgehensweise bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist unter dem Stichwort: Kündigung - was nun? dargestellt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der alphabetischen Darstellung häufiger Fragen – A B C des Arbeitsrechts.
Im Mittelpunkt der medizinrechtlichen Beratung und Vertretung stehen Arzthaftung, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch Praxiskauf und –verkauf bzw. Praxisübernahme, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Zulassungsrecht sowie Honorarrecht.
Wegen meiner weiteren Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht zählen hierzu auch die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen aus dem medizinischen Bereich bzw. Heilberufsbereich.
Gegenstand der gerichtlichen wie außergerichtlichen Vertretung ist die Prüfung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten sowie des Kostenrisikos.
Die Kontaktaufnahme zwecks Vereinbarung eins Besprechungstermins kann per Telefon, Telefax oder Email erfolgen.
Neben den oben dargestellten Spezialgebieten bearbeite ich:
Zivilrecht, Familienrecht, Inkasso/Forderungseinzug, Verkehrsunfallregulierung.